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Behandlungskosten

5. Januar 2016

SILVIA FEILNER, PRAXIS FÜR PHYSIOTHERAPIE,OSTEOPATHIE UND NATURHEILKUNDE

Physiotherapie

Die Behandlung erfolgt auf ärztliche Verordnung physiotherapeutischer Leistungen auf einem Privatrezept und wird nach der aktuellen Preisliste für Privatversicherte und Selbstzahler in Rechnung gestellt. Sie ist bei allen Privatkassen und Beihilfestellen erstattungsfähig. Die vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten durch Ihre Privatversicherung richtet sich hier nach der Leistungsbeschreibung Ihres Versicherungstarifes.

Osteopathie und Naturheilkunde

Sie können ohne ärztliche Überweisung zur osteopathischen und naturheilkundlichen Behandlung kommen. Wenn Sie privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt sind oder eine Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden abgeschlossen haben, werden die Kosten je nach Versicherungstarif ganz oder teilweise übernommen. Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Gesetzlich krankenversicherte Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie sich osteopathisch behandeln lassen. Manche gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich anteilig an den Kosten für osteopathische Behandlungen, in diesem Fall können Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen und es wird Ihnen gegebenenfalls ein Teil der Kosten erstattet. Einige Kassen fordern dafür aber ein Privatrezept über Osteopathie von Ihrem behandelnden Arzt.
Ich informiere Sie gerne über die zu erwartenden Kosten.

Kostenrückerstattung Ihrer Privatkasse

Leider kommt es in letzter Zeit immer wieder vor, dass Private Krankenversicherungen Ihren Kunden einen Teil der von uns rechtmäßig erhobenen Honorare für Heil- und Hilfsmittel vorenthalten wollen und Teile der Rechnung nicht übernehmen oder kürzen. In den allermeisten Fällen erfolgt dies zu Unrecht, wie diverse Gerichtsurteile in den letzten Jahren bestätigt haben.

 

Silvia Feilner

Praxis für Physiotherapie, Osteopathie und Naturheilkunde